Primarschule Gelfingen-Sulz

Schulleitung

Felder Beat
Hubelmatt 11
6204 Sempach

 

Telefon:
Privat:           041 460 42 02
Schulleitung: 041 917 35 18 (mit Beantworter)

 

E-Mail:

slgelfingen(ät)bluewin.ch

 

Öffnungszeiten Büro:

Donnerstag 13.30 - 15.00 Uhr

Freitag 09.00 - 11.00 Uhr

Mitteilungen der Schulleitung

Schulsozialarbeit an der Primarschule Gelfingen

Frau Nefise Zeqiri wird als Schulsozialarbeiterin der Schulen Hitzkirch am 01.01.2010 ihre Tätigkeit auch an der Primarschule Gelfingen aufnehmen. Sie wird sich im Januar jeder Klasse vorstellen und den Schüler/innen ihr Büro zeigen. Frau Zeqiri unterstützt, begleitet und berät Schüler/innen, Eltern und Lehrpersonen im Schulalltag. Die Schulsozialarbeiterin bietet schulbezogene Beratung an und leistet wichtige Präventionsarbeit. Sie fördert eine positive Schulhauskultur und achtet auf die Vernetzung mit anderen Institutionen und Fachstellen und fördert die Zusammenarbeit untereinander. Neben den Lehrpersonen und Schüler/innen können sich auch die Eltern an die Schulsozialarbeiterin wenden. Zögern Sie also nicht, bei Fragen oder Unsicherheiten in der Erziehung einen unverbindlichen Kontakt mit der Schulsozialarbeiterin aufzunehmen. Ein Blick von aussen hilft oft, neue Möglichkeiten und Lösungen zu entdecken. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Das Portrait der Schulsozialarbeiterin finden Sie unter downloads in der Schulpost Nr. 37 vom November 2009.

 

Schulbesuche

Im Schuljahr 09/10 sind keine offiziellen Schulbesuchstage vorgesehen. Die Schulzimmertüren stehen grundsätzlich offen. Trotzdem bitten wir Sie, den Unterrichtsbesuch bei der entsprechenden Lehrperson telefonisch oder schriftlich anzumelden.

 

Urlaubsregelung

Die Erziehungsberechtigten sind für den Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Lehrpersonen überwachen den Schulbesuch, nehmen Entschuldigungen entgegen und leiten Urlaubsgesuche wenn nötig weiter.

Für die Erteilung individueller Urlaube sind zuständig:

bis 3 Tage              Klassenlehrperson

bis 2 Wochen         Schulleitung

über 2 Wochen      Schulpflege

Als Urlaub gelten sämtliche voraussehbaren Abwesenheiten vom Unterricht von mindestens einem halben Tag. Urlaubsgesuche müssen schriftlich begründet und möglichst frühzeitig an die Klassenlehrperson oder Schulleitung gerichtet werden. Dispensationen erfolgen individuell und sind abhängig vom Gesuchsgrund. Der verpasste Lehrstoff muss auf eine angemessene Art und Weise kompensiert werden. Diese  Regelung gilt sowohl für den Kindergarten als auch für die Primarschule.

 

Urlaube in Verbindung mit Schulferien

Eine Ausnahme bildet die Verlängerung von Schulferien. Urlaubs-gesuche für die Zeit unmittelbar vor oder nach den Schulferien sind immer an die Schulleitung zu richten. Sie müssen spätestens drei Wochen vorher eingereicht werden.  Ferienverlängerungen werden höchstens alle zwei Jahre bewilligt. Es können keine Gesuche für Ferien ausserhalb des Ferienplans bewilligt werden.

 

Beat Felder, Schulleiter